Unter Sonderpädagogischen Dienstleistungen verstehen wir Leistungen, die wir den allgemeinen Schulen des Landkreises Emmendingen, ihren Kindern und den Eltern anbieten.
Das Angebot Sonderpädagogischer Dienst gilt für alle Kinder, die bereits eine Schule besuchen. Auf eine Anfrage Sonderpädagogischer Dienst (Homepage des SSA Freiburg, Downloads) bieten wir verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung an. Häufig steht hier die Klärung des Förderbedarfs im Bereich Sprache im Mittelpunkt, um dann geeignete Fördermöglichkeiten vor Ort zu finden.
Bei einem Feststellungsverfahren (frühere Bezeichnung: „Sonderpädagogischer Dienst“) gehen wir sowohl vor der Einschulung – im letzten Kindergartenjahr – als auch für Schulkinder der Frage nach, ob ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Für diese Überprüfung stellen die Eltern einen Antrag bei der zuständigen Grundschule, der dann über das Staatliche Schulamt Freiburg zur Bearbeitung an uns weitergegeben wird.