Meldeverfahren

Einschulung

Für eine sonderpädagogische Überprüfung wenden sich Eltern an ihre zuständige Grundschule. Dort stellen sie den Antrag auf ein Feststellungsverfahren durch ein SBBZ.

Als Anlage und zur Hilfe bei der Überprüfung sollten bereits vorhandene Berichte, z.B. des Kindergartens, der Kooperationslehrerin der Grundschule, von Logopäden, Ergotherapeuten oder Ärzten beigefügt werden.

Von der zuständigen Grundschule wird der Antrag zur Überprüfung über das Staatliche Schulamt Freiburg an das Team Feststellungsverfahren der Sprachheilschule Emmendingen weitergeleitet.

Sobald die Beauftragung eingeht, nimmt eine Sonderpädagogin Kontakt zu den Eltern auf und vereinbart Termine für ein ausführliches Elterngespräch und zur Überprüfung des Kindes.

Überprüft werden in diesem Rahmen:

  • auditive, visuelle, taktil-kinästhetische und vestibuläre Wahrnehmung
  • Fein- und Grobmotorik
  • Sprache in den Bereichen Aussprache, Wortschatz, Satzbau und Grammatik
  • Intelligenz
  • phonologische Bewusstheit
  • mathematische Basisfähigkeiten

Neben der Überprüfung finden – bei Einwilligung der Eltern – Gespräche mit weiteren Beteiligten im Sinne einer kooperativen Diagnostik statt.

Auf dieser Grundlage erstellt die Sonderpädagogin ein Gutachten, in dem sie alle wesentlichen Ergebnisse zusammenfasst. Das Gutachten erhält das Staatliche Schulamt Freiburg, das über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot entscheidet.

In einem abschließenden Elterngespräch übermittelt die Sonderpädagogin die Entscheidung des Staatlichen Schulamtes, erläutert das Gutachten und informiert und berät über die Möglichkeiten der Beschulung.